Trumps Zoll-Kalkül: Ein Notstand für die Verfassung

Illustration: KI-generiert

Es gibt Verhandlungen vor dem Obersten Gerichtshof, die sich mit technischen Details befassen, juristische Spitzfindigkeiten für Spezialisten. Und es gibt Momente, in denen der polierte Marmor des Gerichtssaals zur Bühne für ein fundamentales Drama um die amerikanische Machtarchitektur wird. Die Anhörung zur Rechtmäßigkeit von Präsident Donald Trumps Zolltarifen gehört unzweifelhaft zur zweiten Kategorie.

Hier geht es nicht bloß um Importquoten oder Handelsbilanzen. Es geht um das Herzstück der verfassungsmäßigen Gewaltenteilung. Die neun Richter müssen eine Frage von seismischer Tragweite beantworten: Kann ein Präsident im Alleingang ein Notstandsgesetz aus dem Jahr 1977 (den IEEPA) nutzen, um ein globales Zollregime zu errichten und damit de facto das ureigenste Recht des Kongresses – das Steuererhebungsrecht – auszuhebeln?

Die Anhörung hat einen tiefen Riss offengelegt, der nicht nur durch das Land, sondern auch durch die konservative Bewegung selbst verläuft. Mehr noch: Sie zwingt die konservative Mehrheit des Gerichts in ein fast unlösbares ideologisches Dilemma. Um die Macht des Präsidenten zu stützen, müssten sie jene Rechtsdoktrinen über Bord werfen, die sie selbst erst kürzlich entwickelt haben, um die Macht seines Vorgängers zu beschneiden.

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Das semantische Schlachtfeld: Ist ein Zoll eine Steuer?

Im Zentrum der Argumentation der Trump-Administration steht ein juristischer Kunstgriff, eine semantische Neudefinition. Vor den Richtern argumentierte der Solicitor General D. John Sauer, die Zölle seien keine „Steuern“ im verfassungsmäßigen Sinne. Stattdessen handle es sich um „regulatorische Zölle“. Ihre Absicht sei nicht die Einnahmeerzielung – was klar dem Kongress vorbehalten wäre –, sondern die Steuerung des Außenhandels als Teil der Außen- und Sicherheitspolitik. Und dieser Bereich, so die Logik, sei Domäne des Präsidenten.

Das Problem an dieser Argumentation ist die Realität. Seit ihrer Einführung haben diese Zölle dem Staat Einnahmen von rund 90 Milliarden Dollar beschert. Sauer wischte diese Summe als „nur beiläufig“ (incidental) beiseite. Eine Behauptung, die in direktem Widerspruch zu den Äußerungen des Präsidenten selbst steht, der wiederholt damit prahlte, eine „Glücksquelle“ (fortune) anzuzapfen und das Geld für Defizitabbau oder milliardenschwere Hilfen für Farmer zu verwenden. Selten wurde der Widerspruch zwischen der juristischen Verteidigung einer Politik und ihrer politischen Bewerbung so offen zur Schau gestellt.

Die Kläger – ein breites Bündnis aus Bundesstaaten und Unternehmen – halten diese Unterscheidung für eine Fiktion. Für sie ist ein Zoll eine Steuer. Punkt. Sie verweisen darauf, dass das als Rechtsgrundlage genutzte Gesetz, der „International Emergency Economic Powers Act“ (IEEPA), die Worte „Zoll“, „Steuer“ oder „Abgabe“ an keiner Stelle erwähnt. Fast ein halbes Jahrhundert lang hat kein einziger Präsident vor Trump dieses Gesetz als Ermächtigung für derartige Zölle interpretiert. Es wurde für Sanktionen und das Einfrieren von Vermögen genutzt, aber nie, um das gesamte US-Handelsrecht im Alleingang umzuschreiben.

Ein Notstand, der 50 Jahre andauert?

Die Nutzung des IEEPA setzt per Definition einen „nationalen Notstand“ voraus. Die Administration benannte deren zwei: den jahrzehntelangen Strom von Drogen wie Fentanyl über die Grenzen und – was juristisch noch heikler ist – die chronischen Handelsdefizite der USA.

Diese Definition dehnt den Begriff des „Notstands“ bis zur Unkenntlichkeit. Wie, so fragten Kritiker und Richter gleichermaßen, kann ein seit 50 Jahren bestehender, persistenter Wirtschaftszustand – während dessen die US-Wirtschaft im Übrigen massiv prosperierte – plötzlich als „Notstand“ im Sinne eines akuten, unvorhergesehenen Ereignisses gelten?

Die wohl aufschlussreichste Debatte entzündete sich an der Frage, was das eigentliche Ziel der Administration sei. Der Solicitor General erklärte, die Zölle wären „am effektivsten“, wenn sie „niemals bezahlt würden“ – also, wenn sie Importe komplett auf Null reduzieren und die heimische Produktion anfachen würden. Justizrichterin Sonia Sotomayor legte den Finger direkt in die Wunde: Wenn das Ziel die Verhinderung von Importen sei, warum habe der Präsident dann kein Embargo verhängt – ein Instrument, das der IEEPA durchaus zu erlauben scheint? Die Antwort, die unausgesprochen im Raum hing: Ein Embargo bringt kein Geld ein. Ein Zoll schon. Diese Diskrepanz zwischen dem erklärten Ziel (Regulierung) und dem offensichtlichen Mittel (Steuererhebung) ist der Kern des verfassungsrechtlichen Konflikts.

Die ideologische Zerreißprobe für das Gericht

Für die konservative Mehrheit am Supreme Court, insbesondere für die von Trump ernannten Richter, ist dieser Fall eine intellektuelle Zerreißprobe. Sie werden nun mit den Geistern konfrontiert, die sie selbst riefen.

Um Initiativen der Biden-Administration zu stoppen (etwa im Klimaschutz oder beim Studienerlass), hat das Gericht die sogenannte „Major Questions Doctrine“ (MQD) etabliert. Diese besagt vereinfacht: Wenn eine Regierungsbehörde (oder der Präsident) eine Entscheidung von „enormer wirtschaftlicher und politischer Tragweite“ trifft, reicht eine vage Gesetzesgrundlage nicht aus. Der Kongress muss diese Befugnis klar und unmissverständlich erteilt haben.

Es ist schwer, eine Maßnahme von größerer Tragweite zu finden als die einseitige Einführung globaler Zölle, die Dutzende Milliarden kosten und die Weltwirtschaft beeinflussen. Und es ist ebenso schwer, im IEEPA-Gesetz eine „klare Ermächtigung“ dafür zu finden. Wird das Gericht seine eigene Doktrin nun konsequent anwenden, auch wenn es einer republikanischen Administration schadet? Die Regierung argumentiert, die MQD gelte nur für die Innenpolitik, nicht für die Außenpolitik, in der der Präsident traditionell weitreichendere Befugnisse genießt. Sollte das Gericht dieser Argumentation nicht folgen, gerät es in die nächste Zwickmühle: die „Nichtdelegationslehre“. Diese von Konservativen lange favorisierte, aber selten genutzte Theorie besagt, dass der Kongress seine Kernkompetenzen (wie das Steuerrecht) gar nicht erst an die Exekutive delegieren darf. Sollte das Gericht also zum Schluss kommen, dass der IEEPA dem Präsidenten tatsächlich diese umfassende Zollmacht gibt, müsste es das Gesetz möglicherweise als verfassungswidrige Machtübergabe kippen – ein juristisches Erdbeben.

Richter im Gewissenskonflikt: Gorsuch und Barretts Skepsis

Die Anhörung zeigte deutlich, dass dies kein Fall ist, der entlang klarer parteipolitischer Linien entschieden wird. Die schärfsten Fragen an die Regierungsanwälte kamen ausgerechnet von zwei der von Trump ernannten Richter. Justice Neil Gorsuch, ein überzeugter Verfechter der Gewaltenteilung und der Macht des Kongresses, zeigte sich alarmiert. Er sprach von einer „Einbahnstraße hin zur allmählichen, aber kontinuierlichen Anhäufung von Macht in der Exekutive“. Wenn der Kongress die Zollmacht so einfach abgeben könne, fragte Gorsuch sinngemäß, was hindere ihn daran, morgen auch die Kriegserklärung an den Präsidenten zu delegieren?

Justice Amy Coney Barrett wiederum zerpflückte die Logik des „Notstands“. Sie hinterfragte die universelle Natur der Zölle. Warum, so ihre Frage, seien Handelspartner wie Spanien oder Frankreich ebenfalls mit Zöllen belegt worden? Ihre Skepsis machte deutlich, dass sie die vorgebrachten Notstände (Drogen, Defizite) als potenziellen Vorwand für eine allumfassende Wirtschaftspolitik sah, die weit über die Abwehr einer spezifischen Bedrohung hinausging.

Lediglich Justice Brett Kavanaugh schien eine Tür für die Administration offen zu halten. Er brachte das Argument des „milderen Mittels“ (weaker medicine) ins Spiel: Wenn der Kongress dem Präsidenten das „harte Schwert“ des Embargos (Totalverbot des Handels) gebe, sei es dann nicht logisch, dass er ihm auch das „mildere Mittel“ des Zolls gewähren wollte? Ein Anwalt der Klägerstaaten konterte brillant, dies sei kein „Donut-Loch“, sondern ein „völlig anderes Gebäck“: Ein Embargo kostet den Präsidenten politisches Kapital und dem Staat Geld. Ein Zoll füllt die Staatskassen. Das eine sei ein Verbot, das andere eine Steuer.

Wer zahlt die Rechnung? Die Realität jenseits der Paragraphen

Während in Washington über juristische Doktrinen gestritten wird, spüren viele Amerikaner die sehr realen Kosten dieser Politik. Die Behauptung des Präsidenten, das Ausland (China, Mexiko etc.) würde für die Zölle zahlen, wurde von Ökonomen (darunter die von Goldman Sachs) als falsch entlarvt. Die Mechanik ist simpel: Die Zölle werden von den US-Importeuren beim Eintreffen der Waren im Hafen bezahlt. Schätzungen zufolge werden bis zu 77% dieser Kosten direkt an die amerikanischen Unternehmen und Verbraucher weitergegeben. Nur ein kleiner Teil (ca. 18%) wird von ausländischen Exporteuren in Form niedrigerer Preise absorbiert.

Diese ökonomische Realität erklärt, warum die Speerspitze der Kläger nicht aus ideologischen Think Tanks, sondern aus kleinen und mittleren Unternehmen besteht. Ein Importeur von Qualitätsweinen. Ein Hersteller von Lernspielzeug, der auf Komponenten aus China angewiesen ist. Ein Instrumentenbauer aus Ohio, der für seine Effektpedale Bauteile aus 15 Ländern benötigt. Für sie sind die Zölle keine abstrakte Handelspolitik, sondern eine existenzielle Bedrohung, die ihre Margen auffrisst, Investitionen blockiert und Lieferketten in ein permanentes Chaos stürzt. Auffallend still bleiben hingegen die meisten Großkonzerne. Branchenkenner vermuten dahinter ein zynisches Kalkül: Anstatt den verfassungsrechtlichen Grundsatzkampf zu führen, nutzen sie ihre Lobbymacht in Washington, um gezielte Ausnahmegenehmigungen (Waiver) für ihre spezifischen Produkte zu erwirken. Wer Zugang hat, kann sich arrangieren; wer ihn nicht hat, zahlt den Preis.

Der Riss im konservativen Monolithen

Der vielleicht faszinierendste Aspekt dieses Falles ist, dass er einen tiefen Riss in der konservativen Bewegung offenbart. Dies ist kein klassischer Kampf zwischen links und rechts. Es ist ein interner Richtungskampf. Auf der einen Seite steht die „America First“-Bewegung, die Zölle als legitimes Werkzeug nationaler Macht und wirtschaftlicher Steuerung sieht. Auf der anderen Seite steht das traditionelle konservative Establishment, das jahrzehntelang für Freihandel, Marktwirtschaft und eine Begrenzung der Exekutivmacht (limited government) gekämpft hat.

Institutionen wie das Cato Institute, die US-Handelskammer und die Washington Legal Foundation haben sich alle gegen die Zölle positioniert. Mehr noch: Die Klagen werden maßgeblich von der Liberty Justice Center finanziert, einer Organisation, die ihr Geld von denselben konservativen Großspendern (wie Donors Trust oder der Walton Family Foundation) erhält, die sonst die republikanische Agenda stützen. Diese Spender finanzieren nun einen juristischen Angriff auf die Kernpolitik eines republikanischen Präsidenten – ein klareres Zeichen für die ideologische Zerrissenheit der Rechten kann es kaum geben.

Ein Plan B und ein administratives Chaos

Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens hat die Administration bereits klargemacht, dass sie das Ende der Zölle nicht kampflos akzeptieren wird. Sollte der Supreme Court die Nutzung des IEEPA kippen, liegt bereits ein „Plan B“ in der Schublade. Die Regierung könnte auf andere, ältere Gesetze ausweichen, um ihre Politik fortzusetzen: 1. Section 232 (von 1962): Erlaubt Zölle aus Gründen der „nationalen Sicherheit“. Dieses Gesetz wurde bereits für die Stahl- und Aluminiumzölle genutzt. 2. Section 301 (von 1974): Erlaubt Maßnahmen gegen „unfaire Handelspraktiken“ und war die Grundlage für den spezifischen Handelskrieg gegen China. 3. Section 122 (von 1974): Erlaubt temporäre Zölle bei schweren Zahlungsbilanzdefiziten. Diese Alternativen sind zwar juristisch oft stabiler, aber auch wesentlich starrer. Sie erfordern langwierige Untersuchungen und bieten nicht jene flexible, fast willkürliche Machtfülle, die der IEEPA als „Notstandsinstrument“ bot.

Sollte das Gericht die Zölle für illegal erklären, droht zudem ein administrativer Albtraum, den Justice Barrett als „Chaos“ (mess) bezeichnete. Müsste die Regierung die fast 90 Milliarden Dollar an eingetriebenen Zöllen zurückerstatten? Wenn ja, an wen? An die Importeure, die die Zölle bezahlt haben, oder an die Verbraucher, an die sie weitergegeben wurden? Allein die logistische Unmöglichkeit dieser Rückabwicklung könnte ein Faktor sein, der die Richter zögern lässt, die Politik komplett zu kassieren.

Die Entscheidung, die in den kommenden Wochen oder Monaten erwartet wird, wird weit über die Handelspolitik hinausweisen. Die Richter des Obersten Gerichtshofs entscheiden nicht nur über die Zukunft von Trumps Zöllen. Sie definieren die Machtbalance zwischen Kongress und Präsident für Generationen neu – und müssen dabei entscheiden, ob ihre eigenen, sorgsam aufgebauten Rechtsdoktrinen universell gelten oder nur, wenn es der eigenen politischen Agenda dient.

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