
Es war ein leiser Rückzug, fast schon ein Flüstern in den hallenden Korridoren der Macht, der das Ende einer beispiellosen juristischen Belagerung besiegelte. Anfang März 2026 reichten die Anwälte des Justizministeriums beim zuständigen Berufungsgericht in Washington eine unscheinbare Erklärung ein: Man werde die Berufungsverfahren gegen mehrere Großkanzleien freiwillig einstellen. Keine Fanfaren, keine trotzigen Pressekonferenzen – nur das formelle Eingeständnis, dass eine der aggressivsten Exekutivkampagnen der jüngeren amerikanischen Geschichte vor den Schranken der Gerichte krachend gescheitert war.
Auf den ersten Blick wirkt dieser Moment wie ein triumphaler Sieg des Rechtsstaats über die Willkür. Doch wer die Trümmer dieses Konflikts genauer betrachtet, erkennt ein weitaus düstereres Bild. Der beispiellose Versuch des Weißen Hauses, die amerikanische Rechtsordnung durch die gezielte Bestrafung unliebsamer Großkanzleien per Dekret auszuhebeln, mag juristisch abgewehrt worden sein. Dennoch hat diese Kampagne ihr toxisches Ziel auf eine subtilere, aber verheerende Weise erreicht. Sie hat das Rückgrat von „Big Law“ gebrochen, einen enormen ethischen Flurschaden angerichtet und einen eiskalten Abschreckungseffekt erzeugt. Die fundamentale Last der Verteidigung bürgerlicher Freiheiten lastet nun auf den Schultern völlig überlasteter Klein- und Mittelkanzleien, während die mächtigsten juristischen Institutionen des Landes einen beunruhigenden Hang zur Unterwerfung offenbart haben.
Der beispiellose Angriff auf das Justizsystem
Um die Tiefe dieser institutionellen Erschütterung zu begreifen, muss man auf den Beginn der zweiten Amtszeit des Präsidenten Anfang 2025 blicken. Es war der Auftakt eines Rachefeldzugs, der sich nicht mehr nur gegen politische Gegner richtete, sondern gegen die grundlegende Mechanik des amerikanischen Justizsystems selbst: das kontradiktorische Verfahren. Ein System, das zwingend darauf angewiesen ist, dass jede Seite – egal wie unpopulär – durch kompetente Anwälte vertreten wird, um Rechtsstaatlichkeit überhaupt erst zu ermöglichen.

US Politik Deep Dive: Der Podcast mit Alana & Ben
Die Waffe der Wahl waren Exekutivverordnungen, die wie ein Fallbeil über den Köpfen der elitären Kanzleien schwebten. Die Dekrete zielten darauf ab, Kanzleien, die politische Gegner vertraten oder Initiativen zur Förderung von Diversität (DEI) unterstützten, von Regierungsaufträgen auszuschließen. Sie drohten damit, Anwälten die existenziell wichtigen Sicherheitsfreigaben zu entziehen und ihnen den Zutritt zu Bundesgebäuden zu verwehren. Es war der Versuch, unliebsame Anwälte beruflich zu isolieren und wirtschaftlich auszuhungern. Ein weiteres, im März 2025 erlassenes Memorandum wies das Justizministerium sowie das Heimatschutzministerium an, rigoros Sanktionen gegen Juristen zu verhängen, die aus Sicht der Regierung „frivole“, „unangemessene“ oder „schikanöse“ Klagen gegen die Vereinigten Staaten führten.
Diese Angriffe trugen eine zutiefst persönliche Handschrift. Ins Visier gerieten explizit Juristen, die in der Vergangenheit gegen den Präsidenten ermittelt hatten. So traf es die Kanzlei Jenner & Block, weil sie Andrew Weissmann beschäftigte, einen ehemaligen hochrangigen Ermittler im Russland-Verfahren, obwohl dieser die Kanzlei längst verlassen hatte. WilmerHale wurde abgestraft, weil dort Robert S. Mueller III wirkte. Auch Einzelpersonen blieben nicht verschont: Mark Zaid, ein renommierter Anwalt für nationale Sicherheit, der einst den Whistleblower im ersten Amtsenthebungsverfahren vertreten hatte, sah sich plötzlich seiner Sicherheitsfreigabe beraubt – ein existenzbedrohender Akt, der von höchsten Stellen mit dem Vorwurf des Verrats flankiert wurde.
Die Spaltung von „Big Law“ – Kapitulation vs. Widerstand
Als die Dekrete in Kraft traten, ging ein Beben durch die gläsernen Türme der amerikanischen Rechtsindustrie. Angesichts der existenziellen Bedrohung riss die Branche in zwei ungleiche Lager. Auf der einen Seite standen vier Kanzleien – Perkins Coie, WilmerHale, Jenner & Block und Susman Godfrey –, die den Fehdehandschuh aufnahmen und die Regierung vor Bundesgerichten verklagten. Sie beriefen sich auf fundamentale Verfassungsrechte und den Schutz der anwaltlichen Unabhängigkeit.
Auf der anderen Seite offenbarte sich ein verstörendes Maß an Nachgiebigkeit. Neun elitäre Großkanzleien, die eigentlichen Titanen der Branche, wählten den Weg des geringsten Widerstands und schlossen Deals mit dem Weißen Haus ab, um den drohenden Sanktionen zu entgehen. Unter ihnen befanden sich Giganten wie Paul Weiss, Kirkland & Ellis, Skadden und Latham & Watkins.
Die inneren Mechanismen dieser Kapitulation traten am Beispiel von Paul Weiss besonders scharf zutage. Einst eine Bastion liberaler Prozessführung, die sich rühmte, in Bürgerrechtsfragen auch gegen die Regierung standzuhalten, wurde die Kanzlei von ihrer eigenen wirtschaftlichen Struktur eingeholt. Die internen Debatten offenbarten eine dramatische Machtverschiebung: Während die erfahrenen Prozessanwälte der Kanzlei die präsidialen Dekrete als offenkundig illegal und verfassungswidrig einstuften, intervenierte der mächtigste Unternehmensanwalt des Hauses, Scott A. Barshay. Seine Sorge galt den lukrativen Unternehmenskunden, die bei einer offenen Konfrontation mit dem Weißen Haus den Verlust eigener Regierungsaufträge befürchteten. Aus Angst, Barshay und mit ihm die wertvollsten Klienten zu verlieren, beugte sich der Kanzleivorsitzende Brad Karp diesem wirtschaftlichen Diktat und besiegelte einen Deal, der intern wie extern als Unterwerfung gewertet wurde. Der Profit triumphierte über das Prinzip.
Das Milliarden-Versprechen und seine absurden Folgen
Der Preis für diese politische Schonung war hoch und beispiellos in der Geschichte der amerikanischen Jurisprudenz. Die neun Kanzleien verpflichteten sich kollektiv, kostenlose Rechtsdienstleistungen – sogenannte Pro-Bono-Arbeit – im Wert von fast einer Milliarde US-Dollar für Zwecke zu erbringen, die von der Regierung favorisiert wurden. Plötzlich fanden sich hochbezahlte Wirtschaftsanwälte in der bizarren Pflicht wieder, sich dem Kampf gegen Antisemitismus zu widmen, Kohleleasingverträge auszuhandeln, der Polizei bei Fehlverhaltensvorwürfen beizustehen oder gar Handelsabkommen für die Regierung zu schmieden.
Diese politische Instrumentalisierung der anwaltlichen Wohltätigkeit gebar rasch groteske Auswüchse. Rechte Interessengruppen und Trump-Alliierte betrachteten die erzwungenen Versprechen als offenen Selbstbedienungsladen für ihre eigenen juristischen Feldzüge. So forderte das konservative „Oversight Project“ der Heritage Foundation von dutzenden Großkanzleien ganz unverblümt jeweils bis zu 10 Millionen Dollar an kostenlosen Anwaltsleistungen, um konservative Klagen zu finanzieren.
Noch skurriler gestaltete sich der Fall der rechtskonservativen Moderatorin Greta Van Susteren. Sie verlangte von der renommierten Kanzlei Skadden, einen Veteranen bei einer Zivilklage gegen eine Richterin in Michigan zu vertreten – eine juristisch hochkomplexe und ungewöhnliche Forderung. Als Skadden zögerte und lediglich eine unterstützende Rolle für einen lokalen Anwalt anbot, entfachte Van Susteren auf sozialen Medien einen wütenden Sturm der Entrüstung, markierte den Präsidenten und prangerte die Kanzlei als „schändlich“ an. Die Autonomie der Kanzleien, ihre Mandate nach professionellen und ethischen Standards selbst auszuwählen, wurde de facto von einem politischen Mob gekapert. Berichten zufolge arbeiten Kanzleien wie Paul Weiss und Kirkland & Ellis inzwischen tatsächlich kostenlos für das Handelsministerium, um historische Handelsabkommen auszuhandeln – eine tiefe Verstrickung von privater Rechtsmacht und staatlicher Exekutive.
Der ethische Kollaps der Einigungs-Kanzleien
Dieser faustische Pakt blieb intern nicht ohne dramatische Konsequenzen. Die Kanzleien, die geglaubt hatten, sich mit Geld und Arbeitsstunden freikaufen zu können, sahen sich bald mit einem tiefgreifenden ethischen Morast konfrontiert. Der Ethikausschuss der Anwaltskammer von Washington D.C. (D.C. Bar) veröffentlichte ein warnendes Gutachten, das die Deals als potenziell unvereinbar mit den Pflichten des Anwaltsstands brandmarkte.
Die Analyse war vernichtend: Eine Kanzlei, deren bloßes Überleben vom Wohlwollen der Regierung abhängt, gerät in unlösbare Interessenkonflikte, sobald sie Klienten vertritt, deren Interessen denen der Regierung zuwiderlaufen. Das Gutachten legte nahe, dass betroffene Kanzleien in solchen Fällen ihre Mandanten aufgeben oder komplexe Verzichtserklärungen einholen müssten. Da die Bedingungen der Deals mit dem Weißen Haus jedoch erschreckend vage blieben, sei eine vollumfängliche Aufklärung der Klienten über die drohenden Risiken – und damit eine gültige Verzichtserklärung – faktisch unmöglich.
Die toxische Natur dieser Vereinbarungen trieb einen Keil durch die Belegschaften. Bei Kirkland & Ellis probte eine Gruppe junger Anwälte intern den Aufstand und weigerte sich strikt, an Angelegenheiten zu arbeiten, die der Erfüllung des Trump-Deals dienten. Eine regelrechte Fluchtbewegung setzte ein. Herausragende juristische Köpfe, die ihren moralischen Kompass nicht dem wirtschaftlichen Kalkül opfern wollten, verließen die kooperierenden Kanzleien. Damian Williams, der ehemalige oberste Bundesstaatsanwalt in Manhattan, kehrte Paul Weiss den Rücken und wechselte demonstrativ zu Jenner & Block – einer jener Kanzleien, die die Regierung verklagt hatten. Er begründete diesen Schritt damit, dass seine neue Kanzlei ihre Werte lebe und schwierigen Kämpfen nicht aus dem Weg gehe. Auch der ehemalige Heimatschutzminister Jeh Johnson und der renommierte Leiter der Pro-Bono-Abteilung, Steven Banks, flohen vor dem ethischen Verfall ihrer einstigen beruflichen Heimat.
Die stille Last – Wie kleinere Kanzleien den Rechtsstaat verteidigen
Während die Giganten der Branche mit ihren eigenen moralischen und wirtschaftlichen Verwerfungen rangen, entfaltete die Einschüchterungskampagne der Regierung ihre zerstörerischste Wirkung: einen tiefgreifenden „Chilling Effect“ in der gesamten Rechtslandschaft. Großkanzleien zogen sich leise, aber bestimmt aus politisch brisanten Mandaten zurück, um bloß nicht ins Fadenkreuz des Weißen Hauses zu geraten. Insbesondere im Bereich des Einwanderungsrechts brach die Unterstützung drastisch ein; langjährige Partnerkanzleien von Hilfsorganisationen nahmen plötzlich keine neuen Fälle mehr an. Selbst etablierte Institutionen wie die American Bar Association berichteten vor Gericht, dass sie größte Mühe hätten, Anwälte für ihre Klagen gegen die Regierung zu finden.
Diese Leere, die „Big Law“ hinterließ, riss ein gewaltiges Loch in die Verteidigungslinien der Zivilgesellschaft. Gekämpft wurde trotzdem, doch die Last verschob sich massiv. Kleine und mittelgroße Kanzleien, Boutiquen mit wenigen Dutzend Anwälten, traten in die Bresche. Zwischen Januar und Mitte September 2025 wurden fast 90 Prozent der juristischen Vertretungen bei Klagen gegen Regierungshandeln von Kanzleien mit weniger als 500 Anwälten geführt – ein dramatischer Anstieg im Vergleich zur ersten Amtszeit des Präsidenten.
Diese Entwicklung verlangte den kleineren Einheiten einen unmenschlichen Tribut ab. Anwälte arbeiteten Nächte und Wochenenden durch, um beispielsweise Transgender-Frauen in Bundeshaftanstalten vor dem Entzug medizinischer Versorgung zu bewahren. Doch Ressourcen sind endlich. Kanzleien, die nicht über die Heerscharen von Associates und Paralegals verfügen, mit denen große Firmen die Taktik der Regierung – das buchstäbliche Erschlagen der Gegner mit endlosen Anträgen und Berufungen – normalerweise parieren, stießen an ihre absoluten Belastungsgrenzen. Die bittere Konsequenz: Verzweifelte Bürger, Bundesangestellte, deren Existenzen auf dem Spiel standen, mussten abgewiesen werden. Anwälte berichteten von weinenden Menschen am Telefon, denen sie schlichtweg nicht mehr helfen konnten, weil die Kapazitäten erschöpft waren.
Die juristische Niederlage der Regierung
Dass diese dunkle Epoche nicht in einem totalen Kollaps endete, ist allein jener Handvoll Kanzleien und den unabhängigen Gerichten zu verdanken, die dem beispiellosen Druck standhielten. In den Gerichtssälen entpuppte sich die Kampagne der Regierung als das, was sie im Kern war: ein verfassungsfeindlicher Machtmissbrauch.
Die Bundesrichter, darunter auch von konservativen Präsidenten ernannte Juristen, fanden deutliche, fast schon zornige Worte. Richter Richard J. Leon, der die Sanktionen gegen WilmerHale aufhob, nutzte in seiner Meinungsäußerung ein halbes Dutzend Ausrufezeichen, um seiner Empörung Ausdruck zu verleihen. Er konstatierte, das Dekret brülle geradezu durch ein Megafon, dass jeder bestraft werde, der unliebsame Anliegen vertrete, und betonte, eine andere Entscheidung wäre ein Verrat an den Visionen der Gründerväter. Richterin Beryl Howell urteilte im Fall von Perkins Coie, die Maßnahmen jagten ihr „Schauer über den Rücken“; die Botschaft der Regierung laute unmissverständlich: „Anwälte müssen sich an die Parteilinie halten, oder sonst“. Sie brandmarkte das Vorgehen als beispiellosen Angriff auf verfassungsmäßige Prinzipien.
Konfrontiert mit diesen vernichtenden Urteilen der Bezirksgerichte und angesichts aussichtsloser Verfahren vor den Berufungsinstanzen, zog das Justizministerium im Frühjahr 2026 schließlich die Reißleine. Der leise Rückzug durch die freiwillige Rücknahme der Berufungen war das späte, stille Eingeständnis, dass die präsidialen Dekrete vor dem Gesetz schlichtweg unhaltbar waren.
Der toxische Nachhall einer gescheiterten Kampagne
Doch wer nun glaubt, die Gerechtigkeit habe vollumfänglich gesiegt, unterliegt einer gefährlichen Illusion. Die rechtliche Abwehr der Exekutivverordnungen ist zweifellos ein historischer Triumph für die vier standhaften Kanzleien und ein leuchtendes Zeugnis für die Unabhängigkeit der Bundesgerichte. Der Preis dieses Sieges ist jedoch ein dauerhaft beschädigtes System.
Die Regierung hat der Welt und vor allem künftigen Generationen von Machthabern eine düstere Lektion erteilt: Allein die bloße Androhung existenzvernichtender staatlicher Sanktionen reicht aus, um einige der reichsten, mächtigsten und einflussreichsten Institutionen der amerikanischen Zivilgesellschaft in die Knie zu zwingen. Die juristische Infrastruktur Amerikas ist nach diesem Konflikt fundamental verändert. Das ohnehin fragile Vertrauen in die institutionelle Standhaftigkeit von „Big Law“ ist gebrochen. Der Rechtsstaat hat diesen massiven frontalen Angriff zwar überlebt, doch seine Verteidiger sind erschöpft, gespalten und von tiefen moralischen Wunden gezeichnet. Der Rückzug der Regierung mag das Ende dieses speziellen Rachefeldzugs markieren, aber das Gift der Einschüchterung wird noch lange in den Adern der amerikanischen Justiz zirkulieren.


